Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse wählen die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden und die Stellvertreterin bzw. den Stellvertreter. Alle Elternvertreter/innen und Stellvertreter/innen werden für zwei Schuljahre gewählt.
Dieses Amt umfasst folgende Aufgaben:
Die Erziehungsberechtigten wählen außerdem Elternvertreter/innen für die Teilnahme an den Zeugnis- und Klassenkonferenzen.
Klassenkonferenzen entscheiden über Klassenangelegenheiten oder über Maßnahmen bei Problemen mit einzelnen Schüler/innen.
Bei Entscheidungen über Zeugnisse oder Versetzungen sind die Elternvertreter/innen jedoch nicht stimmberechtigt.